Weiterbildung und Qualitätssicherung

In den letzten Jahren hat sich herausgestellt, dass der Bedarf an EMP-Lehrkräften stetig wächst, da die Bedeutung des musikalisch-kreativen Tätigseins für die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit zunehmend ins öffentliche Bewusstsein rückt. Das Arbeitsfeld beschränkt sich nicht mehr auf Musikschulen, sondern dehnt sich auch auf Ganztagsschulen, außerschulische Bildungsträger und Freizeiteinrichtungen aus. Daraus ergibt sich ein erhöhter Bedarf an qualifizierten Lehrkräften.

 

Durch eine steigende Zahl an berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildungen wird versucht, dem Mangel an musikpädagogischen Fachkräften entgegenzuwirken. Daraus hat sich ein unübersichtlicher, oft mehr kommerziell als inhaltlich orientierter "Markt" entwickelt.

Dieser Situation trägt der AEMP mit folgenden Empfehlungen Rechnung:

 

 

Qualitätssicherung

 

Die Qualität von Weiterbildungsmaßnahmen kann nur dann als gesichert gelten, wenn

  • die Teilnehmenden über ein abgeschlossenes pädagogisches oder künstlerisches Musikstudium verfügen,
  • die Dozentinnen und Dozenten das Fach EMP auf Ausbildungsniveau repräsentieren können,
  • die Dozentinnen und Dozenten methodisch-didaktisch befähigt sind, die weitreichenden Inhalte des Lehrgebiets an Erwachsene zu vermitteln,
  • die Inhalte des Lehrgangs befähigen, unabhängig von Unterrichtsprogrammen zu unterrichten,
  • der Kurs nicht ausschließlich zum product-placement einzelner Lehrwerke und entsprechender Lernmaterialien benutzt wird,
  • sich der zeitliche Umfang über mehrere Phasen erstreckt und insgesamt ca. 160 Unterrichtsstunden umfasst,
  • zusätzliche Praktika und theoretische Arbeiten zwischen den Phasen in die Ausbildung integriert sind,
  • die Teilnehmenden ihre individuelle Eignung in einem Aufnahmeverfahren (z. B. Probephase) nachgewiesen haben,
  • Zertifikate in Form von Lehrbefähigungen nur nach erfolgreich bestandener pädagogisch-künstlerischer und theoretischer Abschlussprüfung vergeben werden.

 

Nur Lehrgänge, die den oben genannten Ansprüchen genügen, können als Weiterbildungen gelten. Sie sind dadurch deutlich von Fortbildung zu unterscheiden. Eine Spezialisierung hinsichtlich der Arbeit mit verschiedenen Altersgruppen (vom Säuglingsalter bis ins späte Erwachsenenalter) sollte in aufbauenden Weiter- oder Fortbildungen erfolgen.

 

Grundsätzlich ist eine enge Kooperation mit bzw. institutionelle Anbindung an Musikhochschulen anzustreben. Eine Weiterbildung ersetzt kein mit Diplom abgeschlossenes Zusatz- oder Aufbaustudium an einer Musikhochschule. Eine wirkliche Professionalisierung kann nur im Rahmen eines grundständigen Bachelor- oder aufbauenden Masterstudiums erlangt werden.

 

AEMP (Arbeitskreis Elementare Musikpädagogik Deutschland) 2011, ergänzt 2016

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