In den letzten Jahren hat sich herausgestellt, dass der Bedarf an EMP-Lehrkräften stetig wächst, da die Bedeutung des musikalisch-kreativen Tätigseins für die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit zunehmend ins öffentliche Bewusstsein rückt. Das Arbeitsfeld beschränkt sich nicht mehr auf Musikschulen, sondern dehnt sich auch auf Ganztagsschulen, außerschulische Bildungsträger und Freizeiteinrichtungen aus. Daraus ergibt sich ein erhöhter Bedarf an qualifizierten Lehrkräften.
Durch eine steigende Zahl an berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildungen wird versucht, dem Mangel an musikpädagogischen Fachkräften entgegenzuwirken. Daraus hat sich ein unübersichtlicher, oft mehr kommerziell als inhaltlich orientierter "Markt" entwickelt.
Dieser Situation trägt der AEMP mit folgenden Empfehlungen Rechnung:
Qualitätssicherung
Die Qualität von Weiterbildungsmaßnahmen kann nur dann als gesichert gelten, wenn
Nur Lehrgänge, die den oben genannten Ansprüchen genügen, können als Weiterbildungen gelten. Sie sind dadurch deutlich von Fortbildung zu unterscheiden. Eine Spezialisierung hinsichtlich der Arbeit mit verschiedenen Altersgruppen (vom Säuglingsalter bis ins späte Erwachsenenalter) sollte in aufbauenden Weiter- oder Fortbildungen erfolgen.
Grundsätzlich ist eine enge Kooperation mit bzw. institutionelle Anbindung an Musikhochschulen anzustreben. Eine Weiterbildung ersetzt kein mit Diplom abgeschlossenes Zusatz- oder Aufbaustudium an einer Musikhochschule. Eine wirkliche Professionalisierung kann nur im Rahmen eines grundständigen Bachelor- oder aufbauenden Masterstudiums erlangt werden.
AEMP (Arbeitskreis Elementare Musikpädagogik Deutschland) 2011, ergänzt 2016